Wohnbebauung Ungargasse Wien
SEG Stadterneuerungs- und Eigentumswohnungsges.m.b.H.
1030 Wien, AT
Wohnbau
2001
EU-weiter Wettbewerb
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small compact zity
Der Ausdruck luxuriöses Wohnen ist eng verbunden mit den Begriffen der Weite und der Zurückgezogenheit. Im dritten Wiener Gemeidebezirk wurde dieses Bild vom Leben auf dem Land in der Stadt, das Bild von der Weite (Grösse) und der Intimität städtebaulich umgesetzt. Die Wohlhabenden des ausgehenden 19. Jahrhunderts hatten sich hier ihre eigenen Nischen gebaut, grosse gärtnerisch verwaltete Parks, begrünte Wohnhöfe und Wohnstrassen. Dieser Stadtteil ist gealtert, die Qualität ist geblieben.
Anfang des 21 Jahrhunderts bestimmen Kommerz und Regeneration den Rythmus der ”zity-workers”. Die Sehnsucht nach Weite ist geblieben die Zurückgezogenheit ist einer Selbstdarstellung und der Liebe zur permanenten Kominikation gewichen. Das Individuum ist selten intim.
Inmitten des dritten Bezirks versteckt sich eine grüne Oase, zugänglich von der Ungargasse und der Charasgasse, angrenzend an den Grünfreiraum einer Schule, in unmittelbarer Nähe der U-Bahn und eines Marktes.
Der Traum vom Haus im Grünen stand am Anfang der Idee. Beim Betreten des Grundstücks über die Charasgasse sollten zwei solitäre Bauten spürbar sein, ein gleichsam artifizelles Gartenband zieht unter den Häusern in die Weite. Dieser gesamte Bereich gleicht einem zonierten Themenpark, der dem wellness- und Mobilitätsverständnis, aber auch dem Verständnis vom Umgang mit der Natur dieser ”zity-generation” entspricht. Die Mobilität im Eingangs- bereich (Tiefgarageneinfahrten) der Charasgasse ist hoch. Je tiefer man eintritt umso intimer werden diese Bereiche. Vom ”biker und Kick-board-boulevard” aus betritt man die Häuser, dahinter befinden sich Themen aus barocken Gärten, die dem pool, dem Kinderspielpatz, dem Sportplatz, den Mehrzweck- und Fitnessräumen ein angemessenes Mass an Zurück- gezogenheit bieten. Die östlichen Grundsgrenze wird von ”vertikalen”-, die westliche von ”horizontalen” Nutzgärten begleitet.
6 bis 8 Wohnungen werden pro Geschoss, je nach Ausnutzung zentral von einem Stiegenhaus erschlossen. In jedem Haus befinden sich ca 24x80 m2 und ca. 12x130 m2 Wohnungen. Drei Strukturen bestimmen die beiden Wohnhäuser.
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Der vertikale Höhenausgleich
Die Wiener Bauordnung schreibt für Wohnbauten eine Mindestraumhöhe von 2,50 m vor, bietet aber im §87(5) folgende Möglichkeit an: ”Die lichte Höhe von Aufenthaltsräumen muss mindestens 2,50 m betragen. Wird diese Höhe nicht an allen Stellen des Raumes erreicht muss der Luftraum dennoch mindestens dasselbe Ausmass haben wie bei einer waagrechten Decke mit 2,50 Meter.”
Diese Möglichkeit wurde zum Prinzip gemacht. Alle Wohnungen haben unterschiedliche Raumhöhen, 225 cm im Bereich der Regeneration (Schlafen) und 315 cm im Bereich der aktiven Zonen (Wohnen). Die Gesamtkubatur bleibt dabei dieselbe, wie bei einem Gebäude mit einer durchgehenden Raumhöhe von 250 cm.
Die Fähigkeit der horizontalen Anpassung
Der Standardgrundriss weist im Kern eines Hauses pro Geschoss vier 80 m2 Wohnungen im Westen und Osten auf. Im nördlichen und südlichen Teil befinden sich je eine ca. 130 m2 Wohnung mit ”durchgesteckten” Räumen. Aufgrund der gewählten Konstruktion ist es möglich z.B. aus zwei 80 m2 Wohnungen eine 50 m2 und eine 110 m2 Wohnung zu bilden. Ebenso können aus einer 130 m2 Wohnung zwei kleinere Wohnungen gebildet werden.
Die inneren Zonen
unabhängig von der Grösse der Wohnung stehen die Konstruktion und die inneren Zonen in engem Zusammenhang. Die aktive Zone (Kochen - Essen - Wohnen), die Versorgungszone (Regeneration Bad - WC - technische Infrastruktur - Arbeitszimmer o.Ä.) können gleichsam durchschritten, tangiert werden, um die eigentliche Regenerationszone zu erreichen (Schlafen - ev. Fitness o.Ä.). Ähnlich der Aussengestaltung im Erdgeschoss bestimmt der Gedanke der Abstufung der Privatheit den Inhalt der Wohnung.